Schwangerschaft
Während der Schwangerschaft haben Arbeitnehmerinnen besonderen Kündigungsschutz.
Dies gilt auch, wenn Sie erst von Ihrer Schwangerschaft erfahren, nachdem Sie bereits die Kündigung erhalten haben. Aber vorsicht! Dies muss dem Arbeitgeber unverzüglich nach Kenntnisnahme von der Schwangerschaft mitgeteilt werden.
Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne!
Elternzeit
Auch während der Elternzeit stehen Arbeitnehmer*innen besondere Rechte zu, zu denen auch ein besonderer Kündigungsschutz gehört.
Dieser Kündigungsschutz erstreckt sich auch auf eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit.
Wurde Ihnen während der Elternzeit gekündigt oder möchte Ihr Arbeitgeber, dass Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Rufen Sie mich an!