Arbeitnehmer*innen mit einer Schwerbehinderung haben besondere Rechte!

 

Sie sind Arbeitnehmer*in und haben einen festgestellten Grad der Behinderung? 

 

Ab einem festgestellten Grad der Behinderung von 50 haben sie besondere Rechte, die sie kennen sollten! Aber auch Menschen mit einem Behinderungsgrad von 30 bis 50 GdB können sich gleichstellen lassen. 

 

Schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen werden vom Gesetzgeber besonders geschützt. So steht diesen Arbeitnehmer*innen ein besonderer Kündigungsschutz zu, sie haben einen Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage im Kalenderjahr und unter individuellen Voraussetzungen steht ihnen auch eine besondere Ausstattung ihres Arbeitsplatzes zu.    

 

Wurden Sie als schwerbehinderter Mensch gekündigt oder möchte Ihnen Ihr Arbeitgeber die zusätzlichen Urlaubstage nicht gewähren? 

Rufen Sie mich an! Ich helfe Ihnen gerne, Ihre Rechte durchzusetzen und begleite Sie. 

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